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Archivierung und Kursmappen-Export (allgemeine Information) [ID 1081]

Rechtliche Ausgangslage:

Nach der Schul-Datenschutzverordnung "SchDSV Anlage 3 Teil A, Nr. 9" [Stand: 01.12.2023] gilt: Die Aufbewahrung erfolgt in dafür geeigneten Räumen der Schule.

Quelle: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulDSVHEpAnlage3 

Bitte auch unseren Hinweis "Automatische Löschung von Leistungen und Anwesenheiten" berücksichtigen.

Daraus ergibt sich:

- Jede Schule ist für die Archivierung selbst zuständig.

- Gleichzeitig müssen die Protokolle von den Lehrkräften unterschrieben werden.  

Vorgehen:

Lehrkräfte erstellen in dem Reiter "Druck/Export" in jeder Kursmappe den Druck "Kursmappe zur Abgabe". Den Ausdruck anschließend bündeln und fixieren, dann unterschreiben.

 

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